Wahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Nach dem Bruch der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt und somit den Weg für eine Neuwahl freigemacht. Die Samtgemeinde Grasleben bereitet sich derzeit mit Hochtouren auf die Bundestagswahl für die ca. 3.700 Wahlberechtigten vor, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird.
Information der Bundeswahlleitung: Wahlberechtigte sollen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025: "Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie." Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten. Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl
Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.
Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zum kümmern: Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Wahlberechtigten können sich hierüber bei ihrer Gemeinde informieren, beispielsweise in deren Internetangebot.
Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis spätestens 10. Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Weitere Handlungsoptionen der Wahlberechtigten bei Briefwahl
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief direkt abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart. Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.
Wahlaufruf
Die Bundeswahlleiterin ruft alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025 zu nutzen: Geben Sie Ihre Stimme vor Ort in Ihrem Wahlraum ab oder per Briefwahl. Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, berücksichtigen Sie die verkürzten Fristen und stellen Sie den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen sicher. Nur so kann Ihre Stimme zählen.
Weitere Informationen
Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal "Bundeswahlleiterin". Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf "Abonnieren".
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Pressekontakt:
Die Bundeswahlleiterin
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail:
Original-Content von: Die Bundeswahlleiterin, übermittelt durch news aktuell
Erstellung und Versand der Wahlbenachrichtigungen
Anfang KW3 werden die Daten für die Wahlbenachrichtigungen erstellt und an den entsprechenden Dienstleister übermittelt. Der Druck der Wahlbenachrichtigungsbriefe wird voraussichtlich am 16. Januar 2025 abgeschlossen sein. Im direkten Anschluss erfolgt der Versand. Erfahrungsgemäß erhalten die ersten Haushalte ab Samstag, dem 18. Januar 2025 die Wahlbenachrichtigungen. Wie gewohnt enthalten die Wahlbenachrichtigungsbriefe personalisierte QR-Codes, mit denen Sie Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem per Smartphone beantragen können.
Einrichtung des Wahlbüros und Briefwahl
Das offizielle Wahlbüro wird ab Donnerstag, dem 06. Februar 2025 im Rathaus Grasleben eingerichtet sein. Ab diesem Zeitpunkt können Sie direkt vor Ort im Rathaus Ihre Briefwahlunterlagen beantragen oder Ihre Stimme abgeben. Für diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen lieber online beantragen möchten, steht diese Möglichkeit bereits ab Samstag, dem 13. Januar 2025, ab 00:01 Uhr zur Verfügung.
Den Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link (verfügbar ab dem 13.01.2025):
Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Möchten Sie Demokratie einmal live erleben und aktiv an der Durchführung einer Wahl beteiligt sein? Eine Demokratie lebt von der freiwilligen Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich – allein hier in der Samtgemeinde Grasleben werden rund 70 Helferinnen und Helfer benötigt.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sorgen Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, d.h. Sie überprüfen das Wahlrecht anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus, vermerken die Wahlteilnahme und überprüfen den ordnungsgemäßen Einwurf des Stimmzettels in die Urne. Zu guter Letzt findet die Auszählung der Stimmzettel zur Ermittlung des Wahlergebnisses statt. Doch keine Angst, es klingt schwerer, als es ist. Sie werden vor der Wahl ausreichend geschult und wissen so am Wahltag genau, was zu tun ist. Zusätzlich zu ganz viel neuem Wissen bekommen Sie als Dank für Ihren Einsatz auch noch eine Helferprämie in Höhe von 50 Euro von der Samtgemeinde Grasleben.
Wenn auch Sie einmal einen Blick "hinter die Kulissen" werfen wollen: Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Und bedenken Sie: Die Arbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beansprucht Sie praktisch nur einen Tag – im Gegensatz zu manchen anderen Ehrenämtern.
Wenn Sie also das 18. Lebensjahr vollendet und Ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Grasleben haben, freut sich das Wahlbüro sehr über Ihre Hilfe. Wer Interesse hat, meldet sich per E-Mail unter oder telefonisch unter 05357 / 9600-12. Gern können Sie das unten zum Download bereitgestellte Formular ausfüllen und per E-Mail übersenden.
Sollten Sie vorab Fragen haben, melden Sie sich gern in der Samtgemeindeverwaltung bei Herrn von Känel (Tel.: 05357 / 9600-12), bei Frau Krippendorf (Tel.: 05357 / 9600-14) oder per Bürgermeister WhatsApp-Chat unter 0151 / 58119513.
Information zur Barrierefreiheit der Wahllokale
Wahllokal | Wahlbezirks-Nr. | Information |
Samtgemeindeverwaltung Grasleben | 001 | Zugang ebenerdig, Schwellen vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Grundschule Grasleben (Aula) |
002 | Zugang nur über Stufen erreichbar, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Grundschule Grasleben (Altbau) |
003 | Zugang ebenerdig, Schwellen vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Grundschule Grasleben (Hort) |
004 | Zugang ebenerdig, Schwellen vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte
|
Mariental Gemeindezentrum (Saal) |
005 | Zugang über Stufen erreichbar, Rampe ist vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Mariental Gemeindezentrum (Klubraum) |
006 | Zugang über Stufen erreichbar, Rampe ist vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Sport- und Kulturzentrum Querenhorst |
007 | Zugang ebenerdig, wenige Schwellen vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Rennau Hasenwinkelhaus |
008 | Zugang ebenerdig, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Rottorf Sport- und Schützenheim |
009 | Zugang über Stufen erreichbar, Rampe ist vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Ahmstorper Schützenhaus |
010 | Zugang über Stufen erreichbar, Rampe ist vorhanden, keine Vorrichtung für Seh- oder Hörbeeinträchtigte |
Informationen zu vergangenen Wahlen: