Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat der Gemeinde Grasleben nunmehr das Gutachten zur Verkehrszählung aus Mai 2024 zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Ergebnisse:
Die Verkehrsbelastung wird in Grasleben nachweislich als hoch bewertet. Rund 6.000 Fahrzeuge passieren täglich zum Beispiel die Magdeburger Straße. Dabei hat der Schwerlastverkehr mit täglich rund 750 Fahrzeugen einen überproportional hohen Anteil. Im Gesamtkontext wurde nunmehr gutachterlich festgestellt, dass das derzeitige Straßennetz im Bereich der Ortsdurchfahrten Magdeburger Straße und Querenhorster Straße nicht für die täglichen Belastungen, insbesondere den nachweislich hohen Lkw-Verkehr, ausgelegt ist. Für den aufmerksamen Beobachter und Anwohner an den stark frequentierten Bereichen sind diese Werte und Erkenntnisse sicherlich nicht neu. Allerdings sind nunmehr nochmals aktualisierte Werte der konkreten Verkehrsbelastung vorliegend.
Welche Überlegungen einer Entlastung des innerörtlichen Verkehrs bestehen jetzt?
Auch hier wird zunächst auf das Gutachten verwiesen. Das ausführende Planungsbüro hat in einem zweiten Schritt mehre Entlastungsvarianten entwickelt. Bei diesen Streckenalternativen wird die daraus resultierende Entlastungswirkung für den bestehenden innerörtlichen Verkehr aufgrund von Modellberechnungen versucht, darzustellen. Auch diese Ergebnisse sind im Gutachten einzeln nachzulesen. Dabei sind durchaus variierende Entlastungswirkungen gegeben. Es gilt zudem zu bedenken, dass die dargestellten Varianten auch unterschiedliche Folgewirkungen und unterschiedliche Entlastungen in den Nachbarkommunen Stadt Oebisfelde-Weferlingen und in der Gemeinde Mariental bewirken. Hinzuweisen ist aber zwingend darauf, dass alle Varianten leider bisher noch nicht hinsichtlich einer grundsätzlichen Umsetzbarkeit durch das Land überprüft und bewertet sind. Es erfolgte allein eine Betrachtung der Entlastungswirkung auf den derzeit bestehenden Verkehr, nicht aber die Frage der generellen Umsetzbarkeit unter Einbeziehung der ansonsten bestehenden rechtlichen Hürden je nach alternativer Streckenführung. Ebenfalls wurde keine Aussage zu der Frage der Einstufung der jeweiligen Straßen getroffen. Die Frage, ob es sich dann um eine Landesstraße oder um eine Kreisstraße handelt, ist aber entscheidend bei der Frage der künftigen Straßenbaulast und auch der Finanzierung der Straße.
Dies alles führt dann aber sogleich zu der Frage, wie es jetzt weitergeht?
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat dazu mitgeteilt, dass man nunmehr die Ergebnisse der Verkehrszählung und die vorgestellten Entlastungsalternativen prüfen werde. Dieses Prüfungsverfahren beinhaltet zum Beispiel eine Bedarfsfeststellung, eine Zustandsanalyse und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Gleichzeitig werden die Risiken der Alternativen hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit und die zudem bestehenden Hürden (zum Beispiel beim Umwelt- und Naturschutz) separat beleuchtet.
In welchem Zeitfenster ist mit weiteren Erkenntnissen oder gar Ergebnissen zu rechnen?
Diese Frage konnte von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht verbindlich beantwortet werden und muss daher zunächst noch offen bleiben.
Warum plant die Gemeinde Grasleben nicht selber eine Entlastungsstraße?
Diese Antwort ist zunächst ganz einfach. Die Gemeinde hat keine Planungshoheit für ein Straßenbauprojekt dieser Art. Der langjährige Begleiter dieses Projektes kann sich noch daran erinnern, dass bereits Ende der 90er Jahre eine Entlastungsstraße durch die Gemeinde geplant wurde. Aufgrund der hiergegen eingereichten Klage hat das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2011 entschieden, dass die Gemeinde Grasleben keine Planungshoheit hierfür besitzt, weil es sich – vereinfacht gesagt – nicht um eine Gemeindestraße handelt. Dies bedeutet, dass es sich entweder um eine Kreisstraße, oder aber – was auch wahrscheinlicher ist – um eine Landesstraße handeln muss. Bei einer Landesstraße liegt die Planungs-, Bau- und- Finanzierungslast beim Land Niedersachsen. Das Land wiederrum baut bereits seit den 1980er Jahren keine Umgehungsstraßen mehr. Hier wäre also zunächst ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern des Landes Niedersachsen zwingend erforderlich. Daher hängt die Frage der Finanzierung stark mit der künftigen Einstufung der Straße zusammen. Wenn es eine Landesstraße wäre, müsste das Land eine Finanzierungszusage treffen. Dies ist derzeit nicht abzusehen und hängt im Übrigen auch von den Ergebnissen der sich jetzt anschließenden zahlreichen Anschlussuntersuchungen des Landes ab.
Fazit:
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es zwar neue Zahlen, aber leider keine neuen konkreten Ergebnisse zum weiteren Fortgang gibt. Dies ist ausgesprochen unbefriedigend, aber aus den vorstehenden Gründen nicht von der Gemeinde Grasleben im Alleingang zu korrigieren. Im Gutachten ist nachzulesen, dass zum Beispiel eine „Nordumgehung“ durchaus Entlastungseffekte erreichen würde. Dies gilt auch für die sogenannte „Südumgehung“, welche allerdings deutlich länger wäre und somit auch erheblich kostenintensiver in der Umsetzung. Der Gemeinderat Grasleben muss nun diese Ergebnisse für sich bewerten und in einer der kommenden Sitzungen Position zum weiteren Fortgang beziehen. Dabei ist insbesondere zu entscheiden, wie man unter Würdigung dieser Ergebnisse und Rahmenbedingungen nunmehr weiter verfahren möchte.