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Vorbereitende Maßnahmen zur Anpassung auf neue Erdgaseigenschaften in Teilen des Landkreises Helmstedt

 

Netzbetreiber Avacon bereitet Erhebung von Gerätedaten bei Kunden vor

 

Im Jahr 2019 werden in den Ortschaften des Landkreises Helmstedt, die an das Erdgasnetz der Avacon Netz GmbH angeschlossen sind, technische Anpassungen an allen Erdgasgeräten wie Heizungskesseln, Küchenherden oder Warmwasserbereitern erforderlich. Hintergrund dieser Anpassungsmaßnahme sind zurückgehende Lieferungen von Erdgas mit geringerem Energiegehalt (L-Gas) aus den Niederlanden, das künftig durch Erdgas mit einem höheren Energiegehalt (H-Gas) aus anderen Quellen Europas ersetzt wird.

Als vorbereitende Maßnahme wird dazu eine Erhebung der bei den Kunden installierten Gasgeräte durchgeführt. Diese ist erforderlich, um die einzelnen Spezifikationen der Geräte zu erkennen und das richtige Anpassungsmaterial bereits im Vorfeld zu bestellen. Damit wird ausgeschlossen, dass Verzögerungen bei der eigentlichen technischen Anpassungsmaßnahme entstehen. Die technischen Anpassungen haben keine Auswirkungen auf die kontinuierliche und sichere Versorgung.

Über die Notwendigkeit, alle auf den Betrieb mit L-Gas ausgelegten erdgasbetriebenen Geräte technisch anzupassen, wird die Avacon Netz GmbH ihre Kunden in den nächsten Wochen schriftlich informieren. In einem später folgenden zweiten Informationsschritt stehen dann Anschreiben an die Erdgaskunden zwecks konkreter Terminierung der Geräteerhebung an.

„Die Anpassung der Geräte ist Schritt für Schritt in den kommenden Jahren bei allen Erdgas-Kunden in Norddeutschland und in Teilen Westdeutschlands erforderlich. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich die Unannehmlichkeiten für unsere Kunden in engen Grenzen halten lassen und danken schon jetzt für das Verständnis und die Unterstützung“, so Regine Saur, zuständige Projektleiterin bei der Avacon Netz GmbH.

Die Anpassung der Heizungsanlage umfasst meist den Austausch der Gas-Düse und eine Neueinstellung des Brenners. Bei Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben können je nach Anlagentyp weitere technische Anpassungen notwendig sein. Dies muss jeweils vor Ort individuell geprüft werden.

Wichtig zu wissen ist: Die Kosten für diese Anpassung zahlt nicht der einzelne betroffene Kunde. Die Kosten werden stattdessen auf alle erdgasversorgten Haushalte und alle erdgasversorgten Industrieunternehmen in Deutschland umgelegt und gehen in die Preise der jeweiligen Gas-Lieferanten ein – unabhängig davon, ob Kunden L- oder H-Gas beziehen. Diese gemeinschaftliche Finanzierung folgt dem Solidar-Gedanken. Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet sich im Energiewirtschaftsgesetz (Paragraf 19a: Umstellung der Gasqualität). Als Netzbetreiber ist die Avacon Netz GmbH an diese rechtliche Vorgabe gebunden.

 

Für Fragen der Kunden zum Thema Erdgasumstellung stehen die Mitarbeiter der Avacon Netz GmbH montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0 53 51 – 3 99 69 09 zur Verfügung.

 

Weitere Information zur sogenannten Marktraumumstellung finden Sie über das Internet oder über den Flyer der Avacon AG.

 

Darüber hinaus finden sich weitere Informationen in dieser Datei.

 

 

+++Update+++ Umstellung beim Erdgas beginnt 2019. Den entsprechenden Presseartikel finden Sie hier.
 

 

Kontakt für Rückfragen:

Avacon AG

Ralph Montag

Schillerstraße 3

38350 Helmstedt

Tel.: 05351 / 123-335 49

E-Mail:

 

 

Text: Avacon AG