Friedhöfe
Die Samtgemeinde Grasleben betreibt sechs kommunale Friedhöfe. Die Friedhöfe in Grasleben, Mariental, Querenhorst, Rennau, Rottorf und Ahmstorf sind Orte des würdevollen Andenkens und der Erinnerung.
Standorte
Der Friedhof Grasleben befindet sich direkt im Ortskern gut sichtbar an der Vorsfelder Straße in Richtung Querenhorst.
Der Friedhof Mariental im Ortsteil Mariental-Horst, Am Schäfertor gehört zum Kloster Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz.
Der Friedhof Querenhorst liegt im Außenbereich an der B244 in Richtung Groß Sisbeck.
Der Friedhof Rennau ist am Ortseingang von Rottorf kommend direkt an der L297 gelegen.
Der Friedhof Rottorf befindet sich am Ortsausgang in Richtung Rennau direkt an der L297.
Der Friedhof Ahmstorf liegt im Außenbereich nahe des Ortes Ahmstorf in Richtung Rennau.
Friedhofskapellen
Alle unsere Friedhöfe verfügen über eine eigene Friedhofskapelle. Diese Kapellen bieten einen würdevollen Rahmen für Trauerfeiern, Abschiedszeremonien und stille Andachten. Sie sind so gestaltet, dass Angehörige und Freunde in geschützter Atmosphäre gemeinsam Abschied nehmen können – unabhängig von der Witterung und in unmittelbarer Nähe zur Grabstätte.
Ausstattung der Kapellen
| Sitzplätze | Strom | Sargwagen | Heizung |
FH Grasleben | 40 | X | X | X |
FH Mariental | 32 | X | X | X |
FH Querenhorst | 30 | X | * | X |
FH Rennau | 24 | X | X | X |
FH Rottorf | 24 | ggf. Stromaggregat | * | ggf. Gasstrahler |
FH Ahmstorf | 20 | * |
*kein Sargwagen vorhanden, kann wenn gewünscht zur Verfügung gestellt werden.
Grabarten
Auf allen Friedhöfen werden die folgenden Grabarten angeboten:
Reihengrabstätten
Dies sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Pflege übernehmen die Nutzungsberechtigten oder von diesen beauftragte Personen.
Reihengrabstätte unter dem „Grünen Rasen“
Diese Grabart wird von der Samtgemeinde angelegt und für die Dauer der Ruhezeit on der Samtgemeinde gepflegt. Eine überfahrbare Steinplatte mit den Maßen 0,60 x 0,40 m ist zulässig.
Weitere Informationen zu beiden Arten von Reihengrabstätten sind in § 14 der Friedhofssatzung zu finden.
Wahlgrabstätten
Dies sind Grabstätten für Erdbestattungen, deren Lage in Abstimmung mit dem Erwerber bestimmt wird. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ein Wiedererwerb bis max. 15 Jahre ist möglich. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Zusätzlich können zwei Urnen je Grab beigesetzt werden. Die Pflege übernehmen die Nutzungsberechtigten oder von diesen beauftragte Personen.
Weitere Informationen zu Wahlgrabstätten sind in § 15 der Friedhofssatzung zu finden.
Urnenreihengrabstätte
Dies sind Grabstätten, die der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) belegt werden. Die Pflege übernehmen die Nutzungsberechtigten oder von diesen beauftragte Personen.
Urnenreihengrabstätte unter dem „Grünen Rasen“
Diese werden der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) belegt und von der Samtgemeinde gepflegt. An der Urnenstele aus Granit besteht die Möglichkeit zur Anbringung eines Namensschildes. Trauergebinde, Schalen, Vasen oder Dekoration können an dem vorgesehenen Gedenkstein abgelegt werden.
Urnenwahlgrabstätten
Dies sind Grabstätten für Urnenbestattungen, deren Lage in Abstimmung mit dem Erwerber festgelegt wird. Je Grabstätten können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Ein Wiedererwerb bis max. 15 Jahre ist möglich. Die Pflege übernehmen die Nutzungsberechtigten oder von diesen beauftragte Personen.
Weitere Informationen zu Urnengrabstätten sind in § 16 der Friedhofssatzung zu finden.
Grabnutzungsrechte und Einebnung
Ist die Ruhe- und Nutzungszeit einer Grabstätte abgelaufen, endet das Recht zu Nutzung der Grabstelle. Liegt kein ausdrücklicher Wunsch zur weiteren Pflege vor, erfolgt die Einebnung. Dabei werden Grabmale, Einfassungen, Sträucher sowie Pflanzen entfernt. Die Fläche wird mit Mutterboden aufgefüllt und mit Rasen versehen. Die Samtgemeinde übernimmt die Einebnung, hierzu ist ein Antrag zur Einebnung einer Grabstelle zu stellen. Die Kosten richten sich nach der derzeit gültigen Gebührensatzung und belaufen sich derzeit auf:
a) 439,21 € für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
b) 1.081,12 € für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr.
c) 135,14 € Einebnung eines Urnenreihengrabes.
d) 540,56 € Einebnung eines Urnenwahlgrabes.
Alternativ kann die / der Nutzungsberechtigte die Einebnung der Grabstelle selbst durchführen. In diesem Fall ist die Samtgemeinde mit folgendem Vordruck über die Erledigung zu informieren: Mitteilung über die Einebnung einer Grabstätte.
FAQ zur künftigen Friedhofsstrategie
Aktuell ist ein Arbeitskreis aus Verwaltung und Politik aller Mitgliedsgemeinden damit befasst, eine zukunftsfähige und moderne Friedhofsstrategie auszuarbeiten. Darüber, warum dies nötig ist, welche Punkte eine solche Strategie umfasst und was dabei zu bedenken ist, klärt die Friedhofsverwaltung an dieser Stelle auf.
Warum braucht die Samtgemeinde Grasleben eine neue Friedhofsstrategie?
Aufgrund des demografischen Wandels, veränderter Bestattungskulturen (mehr Urnenbestattungen) sowie steigender Unterhaltungs- und Pflegekosten ist eine strukturelle Neuausrichtung notwendig.
Was sind die Hauptziele der Strategie?
Nachhaltige Flächennutzung
Reduzierung von Pflege- und Unterhaltungskosten
Wirtschaftliche tragfähige Gebührenstruktur
Erhalt kultureller und sozialer Funktionen der Friedhöfe
Attraktive, moderne Bestattungsangebote
Welche Friedhöfe sind betroffen?
Die Friedhöfe in Grasleben, Mariental, Querenhorst, Rennau, Rottorf und Ahmstorf.
Wie werden Pflegekosten konkret reduziert?
Optimierung des Mähverfahrens (Mulchen statt Mähen und Entsorgen)
Verlängerung des Mährhythmus
Reduzierung intensiver Pflege auf nicht belegten Flächen
Kompostierung von Grünschnitt
Welche Einsparungen wurden bereits erzielt?
Deutliche Zeitersparnis bei Mäharbeiten (ca. 60-70%)
Gesamteinsparung von mehreren hundert Arbeitsstunden
Reduzierung der Abfallgebühren
Was passiert mit nicht genutzten Flächen?
Nicht belegte Flächen werden mit geringem Aufwand gepflegt oder sollen als Blühwiese angelegt werden.
Müssen Kapellen oder Glockentürme geschlossen werden?
Aufgrund hoher Unterhaltungskosten wird geprüft, ob alle Standorte langfristig erhalten bleiben können.
Welche Bestattungsformen könnten künftig stärker angeboten werden?
Baumgrabstätten
Pflegefreie Gräber
Rasenwahlgräber
Urnenwände
Warum sollen Baumgräber angeboten werden?
Sie entsprechen dem Wunsch vieler Bürger nach naturnaher und pflegefreier Bestattung.
Stehen kommunale Friedhöfe im Wettbewerb?
Ja, insbesondere mit Friedwäldern und Ruheforsten.
Bleiben klassische Sargbestattungen möglich?
Ja, sie sind weiterhin möglich, nehmen aber statistisch ab.
Wird es eine neue Gebührensatzung geben?
In der Regel gibt es alle 3 bis 5 Jahre eine neue Gebührensatzung, um die Kostenentwicklung realistisch abzubilden und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Warum ist eine Gebührenanpassung notwendig?
Zur Kostendeckung und fairen Verteilung der tatsächlichen Aufwendungen.
Warum braucht ein Friedhof Marketing?
Um Bürger frühzeitig zu informieren, Transparenz zu schaffen und alternative Bestattungsangebote bekannt zu machen.
Welche Maßnahmen sind geplant?
Verbesserung der Homepage
Flyer
Informationsveranstaltungen
Wie können Friedhöfe kulturell genutzt werden?
Lesungen
Kunstausstellungen
Führungen
Geht dadurch die Würde des Ortes verloren?
Nein. Die Nutzung erfolgt respektvoll und im Einklang mit dem Charakter des Friedhofs.
Werden alle Friedhofsstandorte erhalten bleiben?
Vorerst ist es das Ziel, alle Friedhöfe zu erhalten.
Bedeutet Flächenreduzierung Qualitätsverlust?
Nein. Ziel ist eine effizientere Nutzung – nicht eine Verschlechterung des Grabpflege.
Werden Traditionen aufgegeben?
Traditionen sollen erhalten bleiben, jedoch wirtschaftlicher vertretbar.
Ist die Strategie rein kostengetrieben?
Nein. Sie verbindet Wirtschaftlichkeit mit kultureller Verantwortung und Bürgerorientierung.
Bürgerinnen und Bürger könnten der Friedhofsverwaltung ihre Anregungen und Idee per E-Mail unter oder telefonisch unter 05357 / 9600-14 mitteilen.
Rechtsgrundlagen
Friedhofssatzung der Samtgemeinde Grasleben: Herunterladen
Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Grasleben: Herunterladen
Kontaktdaten / Ansprechpartner
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Maren Krippendorf
Zimmer O.07
Bahnhofstr. 4
38368 Grasleben
Tel: (05357) 9600-14