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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Allgemeine Informationen

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Voraussetzungen

  • Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Sie sind in der Samtgemeinde Grasleben mit Hauptwohnsitz gemeldet

 

Verfahren

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.

Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Der Antrag kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden.

 

Hinweis

Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

 


Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz
  • Personalausweisverordnung
  • Personalausweisgebührenverordnung


Notwendige Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Antrag der betreffenden Person
  • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person beziehungsweise des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)

Bearbeitungsdauer

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.

Gebühren

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).