Wahlen
Kommunalwahlen am 13. September 2026
Am Sonntag, den 13. September 2026 finden in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Grasleben können durch die Abgabe ihrer Stimme aktiv die Kommunalpolitik der nächsten fünf Jahre beeinflussen. Eine mögliche Stichwahl wird am 27. September 2026 stattfinden.
Informationen zur Briefwahl
Sie möchten bei der Kommunalwahl per Brief wählen? Das ist ganz unkompliziert möglich.
Ab Montag, 24. August 2026, können Sie die Briefwahl während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus beantragen oder Ihre Stimme auch direkt vor Ort abgeben.
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins ist bereits ab dem 15. August 2026 möglich.
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie rechtzeitig per Post. Darauf finden Sie unter anderem einen QR-Code, mit dem Sie Ihren Wahlschein schnell, bequem und unkompliziert online beantragen können.
Bei Fragen rund um die Briefwahl oder die Kommunalwahl hilft Ihnen unser Wahlteam, Herr von Känel, Tel. 05357-9600-12, oder Frau Krippendorf, Tel. 05357-9600-14, , gerne weiter.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle, die am Tag der Wahl
die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
mindestens 16 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlgebiet haben,
im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Wahlberechtigte werden von den Kommunen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie sich rechtzeitig mit ihrem Wohnsitz in dem Wahlgebiet angemeldet haben.
Was wird gewählt?
Die Wählerinnen und Wähler der Samtgemeinde Grasleben können zum einen per Direktwahl mitentscheiden, wer zum Landrat / zur Landrätin des Landkreises Helmstedt und wer zum Samtgemeindebürgermeister / zur Samtgemeindebürgermeisterin gewählt wird.
Daneben werden auch der Kreistag des Landkreises Helmstedt sowie der Samtgemeinderat und die Räte der Gemeinden Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Samtgemeinde- und Gemeinderatsmitglieder ergibt sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Demnach sind für den Samtgemeinderat 14 Ratsmitglieder zu wählen. Für die größte Mitgliedsgemeinde Grasleben werden 13 Abgeordnete zu wählen sein und die Räte der Gemeinden Mariental und Rennau werden jeweils aus 9 Ratsmitgliedern bestehen. In der kleinsten Mitgliedsgemeinde Querenhorst sind 7 Personen für den Gemeinderat zu wählen.
Wahlhelfer/innen gesucht
Für die Durchführung einer Wahl in Deutschland sind zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unverzichtbar. Ohne sie können Wahllokale nicht geöffnet, Wahlunterlagen nicht ausgegeben und die Stimmen nicht korrekt ausgezählt werden. Die Organisation der Wahl und Bildung der Wahlvorstände und Wahlausschüsse obliegt der Samtgemeinde Grasleben. Engagiere Dich ehrenamtlich bei der Kommunalwahl 2026 in der Samtgemeinde Grasleben und unterstütze die Demokratie direkt vor Ort. Lerne neue Menschen kennen, übernimm Verantwortung und erlebe hautnah, wie Wahlen organisiert und durchgeführt werden. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist bestens geeignet, sich einzubringen.
Was ist ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus mehreren Personen, darunter einem Wahlvorsteher / Stellvertreter, einem Schriftführer / Stellvertreter und weiteren drei bis vier Beisitzern. Diese übernehmen wichtige Aufgaben wie die Überprüfung der Wahlberechtigung, Ausgabe der Stimmzettel, Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs im Wahllokal und die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Die Wahlhelfenden werden im Vorfeld durch das Wahlteam der Samtgemeinde Grasleben geschult und wissen am Wahltag somit genau, was zu tun ist. Zusätzlich zu ganz viel neuem Wissen und dem Blick „hinter die Kulissen“ bekommen Wahlhelfer/innen für die Kommunalwahl 2026 eine Helferprämie in Höhe von 100 Euro je Wahltermin.
Welche Aufgabe hat ein Mitglied des Wahlausschusses?
Ein Wahlausschuss-Mitglied nimmt an mindestens zwei Sitzungen des Wahlausschusses teil. Eine Sitzung findet vor dem Wahltermin zur Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge statt und eine Sitzung wird nach dem Wahltermin zur Feststellung des Wahlergebnisses durchgeführt. Sollte es zu einer Stichwahl des Samtgemeindebürgermeisters kommen, wird eine dritte Sitzung einberufen.
Wahlausschussmitglieder treffen formale, rechtlich wichtige Entscheidungen zur Wahl. Ein Wahlausschuss besteht aus sechs Wahlausschussmitgliedern und sechs Stellvertretern. Für die Ausführung des Amtes erhalten Wahlausschussmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € pro Sitzung.
Wo bekomme ich mehr Informationen?
Fragen beantwortet der zuständige Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung, Herr von Känel, gern telefonisch unter der Rufnummer 05357 / 9600-12 oder per E-Mail unter . Zudem bietet die Internetseite www.kommunalwahl-nds.de jede Menge Wissenswertes.
Jetzt Formular ausfüllen und Teil des Wahlteams werden: Ich möchte Wahlhelfer/in werden!
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