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Gewerbezentralregister - Auskunft


Allgemeine Informationen

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z. B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen) eingetragen.

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

 

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie z. B. für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.

 

Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von juristischen Personen, Personenvereinigungen oder natürlichen Personen (Privatpersonen) beantragt werden.

  • für private Zwecke (Belegart 1)

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz an die Meldeanschrift versandt, ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich.

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt.

 

Beantragung:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann beantragt werden von:

  • natürlichen Personen (Privatpersonen), die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Samtgemeinde Grasleben gemeldet sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.  
  • juristischen Personen und Personenvereinigungen, deren Geschäftssitz in der Samtgemeinde Grasleben liegt oder deren gesetzlicher Vertreter (z. B. Geschäftsführer) mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Samtgemeinde Grasleben gemeldet ist.

 

Die Antragstellung erfolgt

 


Rechtsgrundlagen

  • § 150 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

Privatperson (natürliche Person)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) die vollständige Anschrift und Aktenzeichen / Verwendungszweck der Behörde

 

Juristische Person, Personenvereinigung                               

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
  • Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
  • für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) die vollständige Anschrift und Aktenzeichen / Verwendungszweck der Behörde

 

Nähere Informationen zur Beantragung durch juristische Personen finden Sie hier:

BfJ - Auskunft für juristische Personen (Inland) (bundesjustizamt.de)


Gebühren

13,00 Euro

 

Die Gebühren können Sie sowohl in bar oder mit EC-Karte entrichten.


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55