Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Visumfreie Einreise weiter möglich

Samtgemeinde Grasleben

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können weiterhin visumfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen einen Aufenthaltstitel beantragen. Die entsprechende Verordnung wurde jetzt um ein Jahr verlängert. Der berechtigte Personenkreis für Aufenthaltstitel wurde eingeschränkt.


Mit der Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist dem berechtigten Personenkreis die visumfreie Einreise bis zum 04.12.2025 weiter möglich, der vorübergehende Schutz wurde bis zum 04.03.2026 verlängert. 

 

Die Verlängerung der Aufenthaltstitel erfolgt, wie bereits im letzten Jahr automatisch. Das bedeutet, dass keine neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt werden und diese trotz Ablauf der Kartengültigkeit (in den meisten Fällen am 04.03.2024) weiterhin verwendet werden. 

 

Bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln wurde der berechtigte Personenkreis allerdings eingeschränkt. 

 

Nicht mehr erteilt oder verlängert wird die Aufenthaltserlaubnis (nach §24 Abs. 1 AufenthG) bei Drittstaatangehörigen, die in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen und dort


- keine anerkannten Flüchtlinge sind
 

oder
 

- keine Familienangehörigen von ukrainischen Staatsangehörigen oder Drittstaatangehörigen mit Schutzstatus oder unbefristetem Aufenthaltstitel sind.


Die Ausländerbehörde des Landkreises Helmstedt wird den in Frage kommenden Personenkreises händisch überprüfen. Sofern Personen aufgrund dieser Regelung keinen Anspruch auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis mehr haben, wird dieser Personenkreis von der Ausländerbehörde angeschrieben.

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt