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Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht: Samtgemeinde Grasleben klagt gegen Fördermittelkürzung

Samtgemeinde Grasleben

Am Mittwoch, den 2. Juli 2025, um 11:30 Uhr, findet vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung in der Fördermittelstreitigkeit zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem Amt für regionale Landesentwicklung statt. Gegenstand ist die Kürzung einer zugesagten Landesförderung um satte 25.000 Euro für den Bau eines Minispielfeldes aufgrund vermeintlicher Formfehler in der Ausschreibung.

 

Samtgemeindebürgermeister Gero Janze äußert sich dazu mit deutlichen Worten: „Hier geht es nicht um ein Minispielfeld, sondern um ein Paradebeispiel ausufernder Bürokratie. Drei Bescheinigungen waren formal nicht korrekt abgefragt oder wurden verspätet nachgereicht – für das Amt Anlass genug, die Förderung ohne Vorwarnung um ein Viertel zu streichen. Wer so mit kleinen, hochverschuldeten Kommunen umgeht, verhindert vor Ort wichtige Projekte.“ Janze kritisiert das Verhalten des Amtes für regionale Landesentwicklung als juristisch stoisch und menschlich unzugänglich und führt weiter aus: „Statt gemeinsam eine Lösung zu suchen, wurde der Widerspruch unserer kleinen Verwaltung von sicher bestens geschulten Juristen des Landes vom Tisch gewischt. Alles mutet hier an wie ein Kampf David gegen Goliath. Ich habe zwar wenig Hoffnung für das gerichtliche Verfahren, hier geht es aber auch ums Prinzip und die öffentliche Wahrnehmung dieser maßlosen Ungerechtigkeit.“

 

Die Samtgemeinde bezieht sich dabei auch auf die grundsätzliche Problematik der sogenannten „Förderitis“, also der übermäßigen Komplexität staatlicher Förderverfahren. Schon 2021 hatte Janze im NDR auf die Gefahr hingewiesen, dass die Freude über Zuwendungsbescheide oft in lähmende Prozesse übergehe. „Jeder Förderbescheid wird öffentlichkeitswirksam überreicht – doch danach beginnt für uns der Spießrutenlauf durch Regularien, Abfragen und Fristen. Unsere Mitarbeitenden arbeiten nicht selten mit der Angst, dass ein kleiner Fehler zu massiven finanziellen Einbußen führt – so wie nun im Fall des Minispielfeldes.“

 

Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) unterstützt diese Sichtweise. Präsident Dr. Marco Trips bezeichnete den Fall Grasleben als „exemplarisch für die Überregulierung in Förderprozessen“ und fordert stattdessen eine solide kommunale Grundfinanzierung.

 

Die Samtgemeinde Grasleben hofft, dass das Verwaltungsgericht die Situation nicht nur rechtlich, sondern auch mit Blick auf die Belastung kleiner Kommunen bewertet. „Es geht hier auch um Gerechtigkeit und Augenmaß im Umgang zwischen Land und Kommune“, so Janze abschließend. „Wir wünschen uns endlich einen echten Dialog auf Augenhöhe.“

 

Bild zur Meldung: Die Freude über das Minispielfeld in Grasleben wird durch eine drohende Kürzung der Fördersumme getrübt.