Land Niedersachsen beschränkt Ortsdurchfahrt in Grasleben wegen Straßenschäden auf Tempo 30
Bereits seit der letzten Woche ist die zugelassene Geschwindigkeit auf der L 651 ab Ortseingang Grasleben (von Mariental kommend) auf Antrag des Landes Niedersachsen wegen diverser Straßenschäden auf Tempo 30 reduziert. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits durch das Land Niedersachsen angebracht.
Zur Erläuterung: Bei der Ortsdurchfahrt Grasleben (Helmstedter Straße) handelt es sich um eine Landesstraße. Daher ist auch der innerorts liegende Straßenteil in der Unterhaltungsverpflichtung des Landes. Nunmehr hat die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitgeteilt, dass die bestehenden Straßenschäden nicht zeitnah beseitigt werden können. Aufgrund der vielen Schäden am Straßennetz des Landes nach dem letzten Winter seien die finanziellen Mittel und die personellen Kapazitäten für eine flächendeckende Reparatur nicht vorhanden. Um hier der dem Land obliegenden Verkehrssicherungspflicht entsprechen zu können, bleibe häufig nur die Maßnahme einer Geschwindigkeitsreduzierung. Dies betreffe in Teilbereichen nun auch die Ortsdurchfahrt in Grasleben.
Dem Antrag des Landes hat die Gemeinde schweren Herzens im Interesse der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden entsprochen. Allerdings hat man nicht dem ursprünglichen Antrag bis Ende 2027 zugestimmt, sondern nur bis zum 31.12.2026. Vom Land Niedersachsen war ein fast zweijährige Temporeduzierung angestrebt, um im Jahr 2028 dann die Straße vorbehaltlich finanzieller und personeller Ressourcen zu sanieren.
Für die Grasleber Kommunalpolitik ist ein solch langer Zeithorizont nicht zu verantworten. Erst recht nicht, solange die grundhafte Sanierung im Jahr 2028 noch nicht fix sei. Pläne und Absichten seien das Eine, Realitäten das Entscheidende. „Wir haben hier täglich über 600 Lastkraftwagen, die zu einem großen Teil in Richtung Autobahn A 2 über diese Straße fahren“, so Bürgermeister Carsten Strauß. Die bereits vorhandenen eklatanten Löcher und Ausbrüche auf der Fahrbahndecke würden mit der Zeit sicherlich noch größer werden. Strauß weiter: „Wie soll die Straße erst aussehen, wenn sie bis 2028 nur notdürftig und auf „Sparflamme“ durch das Land unterhalten wird?“ Man werde die weitere Entwicklung sehr kritisch beobachten.
Für Gemeindedirektor Kai-Stephan Schulz ist das Zeitfenster bis 31.12.2026 auch dahingehend wichtig, um vom Land Niedersachsen frühzeitig die dortigen konkreten Überlegungen zu einer Straßensanierung im Jahr 2028 verbindlich mitgeteilt zu bekommen. „Es muss unterstellt werden, dass dem Land die Problematik der hiesigen Verkehrslage in Grasleben ausreichend bekannt ist. Die ohnehin schon angespannte Situation durch eine baufällige Straße über einen so langen Zeitraum zu verschärfen, dürfte den Unmut der Anwohnenden noch weiter erhöhen“, verdeutlicht Schulz. Gleichzeitig gelte es, den Eindruck zu vermeiden, dass die Gemeinde ihrer Unterhaltungspflicht nicht nachkomme. Diese sei hier gar nicht gegeben, was aber die meisten Einwohnerinnen und Einwohner nicht wissen.
Generell, so betont Schulz, habe die Gemeinde nur wenig Verständnis für diese Maßnahme. Wenn das Land Niedersachsen seine Straßen zum jetzigen frühen Zeitpunkt im Jahr nicht mehr unterhalten könne, müsse man sich schon die Frage stellen, wie es mit dem Straßennetz des Landes künftig weitergehe. Der Unterhaltungsbedarf dürfte in der Zukunft seines Erachtens eher steigen als sinken.
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