Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht.
Der Kinderreisepass kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erstellt werden und ist nur 1 Jahr gültig. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis (Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen) oder aber einen elektronischen Reisepass (z. B. visafreie Einreise in die USA).
Der Kinderreisepass ist ein vollwertig maschinenlesbares Reisedokument.
Informationen über die Einreisebestimmungen, insbesondere, ob der Kinderreisepass für die geplante Einreise akzeptiert wird, sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel finden Sie sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter folgendem Link: Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt.
Beantragung:
Die Beantragung ist in der Samtgemeinde Grasleben nur möglich, wenn das Kind hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
Ist ein Kind im Ausland geboren, muss die erstmalige Ausstellung eines Passes im Konsulat des Geburtslandes erfolgen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von den gesetzlichen Vertretern persönlich gestellt werden. Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular „Zustimmungserklärung“ ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterzeichnet mitgebracht sowie beide Personalausweise der Eltern vorgelegt werden. Das Formular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Das Kind selbst muss immer persönlich mit anwesend sein.
Ab Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen Kinder den Pass unterschreiben, ab Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder den Pass unterschreiben.
Bearbeitungsdauer/Abholung
Den Kinderreisepass können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Verlust
Wenn der Kinderreisepass unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben anzeigen (Verlustanzeige).
Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis).
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich Sorgerechtsnachweis bzw. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto des Kindes
Wichtiger Hinweis: Das Kind muss immer persönlich mit anwesend sein.
Gebühren
13,00 Euro
Die Gebühren können Sie sowohl in bar oder mit EC-Karte entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung
Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben (05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Dana Schulze
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben (05357) 9600-50
(05357) 9600-55