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Samtgemeindekasse


Allgemeine Informationen

 

Kassenführung

Der Samtgemeindekasse obliegen in der Hauptsache die zentrale Finanzbuchhaltung, die notfalls zwangsweise Einziehung fälliger eigener oder fremder Forderungen, die Sicherstellung der Liquidität sowie die Leistung von Zahlungen für die gesamte Samtgemeindeverwaltung. Die Samtgemeindekasse ist folglich also zuständig für alle Geldgeschäfte, die im Namen der Samtgemeinde Grasleben abgewickelt werden.

 

Vollstreckungsangelegenheiten

Abwicklung der eigenen Vollstreckungsangelegenheiten und der Amtshilfeersuchen fremder Behörden. Die Samtgemeindekasse überwacht auch den rechtzeitigen Geldeingang. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, werden die Forderungen angemahnt und gegebenenfalls vollstreckt. Damit geht die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen und gegebenenfalls der Einzug durch den Vollstreckungsbeamten einher.

 

Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, kann an einem Lastschriftverfahren teilgenommen werden. Die Abbuchungen werden von der Samtgemeindekasse veranlasst. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie bitte das Formular „Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat“, welches Ihnen unten auf dieser Seite als PDF-Datei zur Verfügung steht, ausgefüllt und unterschrieben an die Samtgemeindekasse.


Ansprechpartner

Fachbereich Finanzen

 

Wiest
E.07
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-26
Telefax (05357) 9600-55

Schmidt
E.07
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-15
Telefax (05357) 9600-55


Formulare


Merkblätter

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