Samtgemeindekasse
Allgemeine Informationen
Kassenführung
Der Samtgemeindekasse obliegen in der Hauptsache die zentrale Finanzbuchhaltung, die notfalls zwangsweise Einziehung fälliger eigener oder fremder Forderungen, die Sicherstellung der Liquidität sowie die Leistung von Zahlungen für die gesamte Samtgemeindeverwaltung. Die Samtgemeindekasse ist folglich also zuständig für alle Geldgeschäfte, die im Namen der Samtgemeinde Grasleben abgewickelt werden.
Vollstreckungsangelegenheiten
Abwicklung der eigenen Vollstreckungsangelegenheiten und der Amtshilfeersuchen fremder Behörden. Die Samtgemeindekasse überwacht auch den rechtzeitigen Geldeingang. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, werden die Forderungen angemahnt und gegebenenfalls vollstreckt. Damit geht die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen und gegebenenfalls der Einzug durch den Vollstreckungsbeamten einher.
Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, kann an einem Lastschriftverfahren teilgenommen werden. Die Abbuchungen werden von der Samtgemeindekasse veranlasst. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Formular „Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat“ aus.
Öffnungszeiten
Die Mitarbeitenden der Samtgemeindekasse sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 - 12:00 Uhr erreichbar.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen Wiest
AS 03
Bahnhofstraße 2A
38368 Grasleben
(05357) 9600-26
(05357) 9600-55
Schmidt
AS 03
Bahnhofstraße 2A
38368 Grasleben
(05357) 9600-15
(05357) 9600-55


Allgemeine Informationen der Vollstreckungsbehörde der SG Grasleben zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gem. DSGVO