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Neuerungen in der Abfallentsorgung des Landkreises

Samtgemeinde Grasleben, den 08. 10. 2015

Zum Jahresbeginn 2016 treten zahlreiche Neuerungen in der Abfallentsorgung des Landkreis Helmstedt in Kraft.

 

Wie Kai Wunderling, Abteilungsleiter Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, erläutert, ist hier vorrangig die wahlweise Einführung der Altpapiertonne zu erwähnen, welche schon von einer Vielzahl der Haushalte sehnsüchtig erwartet wird. Die seit Jahresbeginn eingehenden Bestellungen werden von der Fa. Veolia ab Mitte Oktober abgearbeitet. Die Tonnenverteilung soll dann bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Selbstverständlich besteht dann auch weiterhin die Möglichkeit, Altpapiertonnen zu bestellen oder ggf. auch abzubestellen. Die Altpapiertonne ist gebührenfrei und wird zusätzlich zur Altpapierbündelsammlung eingeführt.

 

Um der Nachfrage nach einer möglichst kurzfristigen Sperrmüllsammlung begegnen zu können, wird es ab dem 1. Januar die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen Blitzsperrmüllabfuhr geben. Während die „normale“ Sperrmüllabfuhr weiterhin zweimal pro Jahr mit jeweils 5 m3 gebührenfrei durchgeführt wird, wird bei der Blitzsperrmüllabfuhr eine Gebühr von 50 Euro pro 5 m3 erhoben. Die Blitzsperrmüllabfuhr erfolgt nach spätestens 7 Werktagen.

 

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer sogenannten „Biotonne Plus“. Wie Kai Wunderling ausführt, haben Biotonnen keine Grundgebühr. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Anzahl und Größe der Biotonnen auf dem Grundstück sind nicht gebührenrelevant. Ausschließlich das Bioabfallgewicht wird gebührenmäßig erhoben.

Mit der Einführung der „Biotonne Plus“ entfällt für die „normalen“ Biotonnen die Möglichkeit der Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt neben der Biotonne. Wer also zukünftig weiter Baum- und Strauchschnitt neben der Biotonne bereitstellen will, kann dies nur noch mit der „Biotonne Plus“ tun. Hierzu wird nach entsprechender Antragstellung – wird ab Mitte Oktober möglich sein – eine entsprechende Jahresvignette übersandt. Nur bei so gekennzeichneten Biotonnen wird dann der Baum- und Strauchschnitt mitgenommen. Die Gebühr für die „Biotonne Plus“ beträgt 20 Euro für das Kalenderjahr.

Auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung steigt die Jahresgrundgebühr für die 120-l und 240-l Restabfallbehälter um 6,60 Euro auf 99,60 Euro, für die 1.100-l Restabfallbehälter um 13,20 Euro auf nunmehr 199,20 Euro. Die Gewichtsgebühren werden um jeweils 1 Cent auf 0,22 Euro pro Kilogramm Restabfall und 0,19 Euro pro Kilogramm Bioabfall angehoben.

 

Falls Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Rufnummer 05351/121-2517 oder unter der E-mail Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gern zur Verfügung.

 

 

Landkreis Helmstedt

Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz