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Landkreis Helmstedt stellt Corona-Inzidenzstufe 1 fest

Samtgemeinde Grasleben, den 12. 08. 2021

 

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Nach fünf aufeinander folgenden 7-Tage-Inzidenzwerten von mehr als 10 und weniger als 35 gilt ab sofort wieder die Inzidenzstufe 1 des niedersächsischen Stufenplans. Dies wurde gestern per Allgemeinverfügung des Landkreises festgestellt. Dies hat Auswirkungen vor allem auf Treffen im privaten Bereich.

 

Ab sofort dürfen sich privat nur noch ein großer Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts oder 10 Personen aus 10 Haushalten treffen, zuzüglich Kinder bis einschließlich 14 Jahren, Geimpfte und Genesene. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes lässt dem Landkreis dabei keine eigene Entscheidungsmöglichkeit. „Im Landkreis Helmstedt genügen bereits zehn Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen um eine Inzidenz von über 10 zu erreichen. Dies ist unglücklich“, meint Landrat Gerhard Radeck. „Gerade ein Schwanken um den Grenzwert 10, wie wir es derzeit im Landkreis beobachten können, löst immer wieder neue Regelungen aus, ohne dass vor Ort eine Handlungsoption gegeben ist. Dies ist den Menschen kaum vermittelbar. Den vom Land beabsichtigten Weg, neben den reinen Inzidenzzahlen auch andere Faktoren, wie z.B. die Krankenhausauslastung, zu berücksichtigen, begrüße ich daher“.

 

Da sich das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Helmstedt hauptsächlich im privaten und Freizeitbereich abspielt, lässt die Verordnung einen Handlungsspielraum für z.B. Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung, Museen, Tierparks, körpernahe Dienstleistungen und viele andere Bereiche zu. Diesen schöpft der Landkreis in seiner heute in Kraft tretenden Allgemeinverfügung voll aus. Dort gelten weiterhin die Bestimmungen einer Inzidenz unter 10. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.helmstedt.de. „Das Ausschöpfen des Handlungsspielraums für die genannten Bereiche geht einher mit der dringenden Bitte an die Bürgerinnen und Bürger auch dort die Abstands- und Hygienebedingungen einzuhalten“, so Radeck.

 

Zuletzt war in einigen Fällen leider ein gewisser Unwillen bei Infizierten zu verzeichnen, dem Gesundheitsamt Angaben zu den Kontakten preiszugeben. Das Gesundheitsamt appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, im Falle einer Infektion die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Diese bleibt ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung. Es ist nicht Intention des Nachverfolgungsteams, etwaige  Regelverstöße zu ahnden. Insbesondere dient die Identifikation der vom Infektionsgeschehen betroffenen Bereiche auch dazu, einschränkende Maßnahmen auf eben diese Bereiche zu begrenzen und weiterhin möglichst viele Freiheiten zu genießen.

 

Text: Landkreis Helmstedt