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Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge bleiben bis 2025 gültig

Samtgemeinde Grasleben

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Der Landkreis Helmstedt informiert über eine Verordnung des Bundes. Danach werden Aufenthaltsgenehmigungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge automatisch verlängert, wenn sie zum Stichtag 01.02.2024 noch gültig sind.


Die Regelung soll die kommunalen Ausländerbehörden entlasten.


Aufenthaltstitel, die am 01.02.2024 gültig sind, werden damit automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert. Die betreffenden Personen müssen nicht persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Es wird auch kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bestellt und ausgehändigt.
 

Der Anspruch auf Leistungen besteht in diesen Fällen weiter, auch wenn das Datum auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (Ausweisdokument) abgelaufen ist.
 

Personen, deren Aufenthaltstitel vor dem 01.02.2024 auslaufen, müssen ganz normal die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

 

Hintergrund:
 

In Deutschland leben wegen des russischen Angriffskrieges insgesamt aktuell rund 890.000 Schutzbedürftige aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach §24 Absatz 1 AufenthG (Stand 19. September 2023). Müsste jede Aufenthaltserlaubnis individuell verlängert werden, würde das laut Bundesregierung 297.000 Arbeitsstunden in den Ämtern kosten. Im Landkreis Helmstedt leben derzeit rund 1500 ukrainische Kriegsflüchtlinge.

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt