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DER MIKROZENSUS - Eine amtliche Befragung von Haushalten

Samtgemeinde Grasleben

Was ist der Mikrozensus?
 

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungszählung" und ist eine repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch. Rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden jährlich stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind rund 1 % der Bevölkerung.

 

Warum wird der Mikrozensus durchgeführt?


Die Befragung wird durchgeführt, um
• detaillierte statistische Angaben zur Struktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereitzustellen und
• EU-Verpflichtungen zur Datenlieferung zu erfüllen.
 

Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung sowie Migration und Integration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Die Ergebnisse tragen dazu bei, die Situation der Haushalte besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die erhobenen Daten liefern eine wichtige Grundlage etwa bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. Die Ergebnisse sind auch für die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU bedeutsam.

 

Sie wurden ausgewählt,
weil das Gebäude, in dem Sie wohnen, zufällig für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt wurde. Die Zufallsauswahl erfolgt nicht willkürlich, sondern nach mathematisch-statistischen Regeln. So hat jede Wohnung bzw. jedes Haus die gleiche Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden. Das bedeutet: Nicht Personen werden in die Stichprobe gezogen, sondern Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Personen wohnen. Grundlage der Zufallsauswahl ist das bewohnte Bundesgebiet. Es ist in Flächen – die sogenannten "Auswahlbezirke" – mit etwa gleich vielen Wohnungen (sechs bis zwölf Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen wird per Zufall 1 % ausgewählt. Daher ist es möglich, dass sowohl Sie als auch Ihre Nachbarn, die im selben "Auswahlbezirk" wohnen, für den Mikrozensus ausgewählt wurden.

 

Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Für alle Mitglieder eines ausgewählten Haushalts muss Auskunft gegeben werden. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse. Wenn Personen wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, sind andere Haushaltsmitglieder oder Betreuungspersonen mit entsprechenden Aufgaben für diese auskunftspflichtig. 

Ohne Auskunftspflicht könnten Verzerrungen der Ergebnisse und falsche Schlussfolgerungen die Folge sein. Wenn beispielsweise keine Angaben von Personen im Rentenalter erhoben werden, würde die Anzahl an Personen im Ruhestand, die noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen (müssen), um ihre Einnahmen aufzubessern, unterschätzt werden. Die gesetzliche Auskunftspflicht ist also erforderlich, um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten. Daher kann Ihr Haushalt auch nicht gegen einen anderen Haushalt ausgetauscht werden. Einige Fragen des Mikrozensus können freiwillig beantwortet werden. Freiwillige Fragen sind im Fragebogen besonders gekennzeichnet oder die Interviewerin bzw. der Interviewer weist im Gespräch darauf hin.

 

Was passiert mit meinen Angaben?
Die sogenannten Hilfsmerkmale (Name, Informationen zur Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt und Gebäude sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung der letzten Folgebefragung werden alle Erhebungsunterlagen sowie die Hilfsmerkmale vernichtet bzw. gelöscht. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender Datensatz, der mit den Datensätzen aller Befragten zusammengefügt wird. Diese Daten werden ausgewertet. Die Ergebnisse werden statistisch so aufbereitet, dass sie für die ganze Bevölkerung Deutschlands stehen. Am Ende veröffentlichen wir dann Ergebnisse beispielsweise darüber, wie viele Personen in einer bestimmten Region verheiratet und erwerbstätig sind. Bestehen bleiben nur anonyme zusammengefasste Ergebnisse. Aussagen über Einzelne sind nicht möglich.

 

Ihre Daten im Schutz des Gesetzes
Ihre Angaben werden grundsätzlich geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dies umfasst auch die Angaben, die bei den EU-weiten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung erhoben und ohne Namen und Anschriften an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) übermittelt werden.

 

Die Kontaktdaten Ihres Statistischen Landesamtes sowie weitere Informationen rund um den Mikrozensus einschließlich Musterfragebogen finden Sie online unter mikrozensus.de und https://www.statistik.niedersachsen.de/themen/privathaushalte-niedersachsen.